+++ VergabeWelt +++ 07/2018 +++
Seit dem 09. Juni regelt nun auch in Nordrhein-Westfalen die Unterschwellenvergabeordnung, kurz UVgO, die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die deutsche Rechtslandschaft stellt in Bezug auf die Anwendung des bereits 2016 veröffentlichten Regelungswerks allerdings nach wie vor nur einen Flickenteppich dar. Weiterlesen