+++ VergabeWelt +++ November 2019 +++
Die Abwicklung von Ausschreibungen hat grundsätzlich über elektronische Wege zu erfolgen. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und potentiellen Auftragnehmern erfolgt daher regelmäßig über sogenannte E-Vergabe-Systeme. Ein Beschluss der Vergabekammer Südbayern stellt nunmehr Bedingungen an die elektronische Kommunikation, die derzeit Auftraggeber und Plattform-Betreiber in Zugzwang bringen.
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