+++ VergabeWelt +++ 05/2018 +++
Um eine erfolgreiche und wirtschaftliche Umsetzung eines öffentlichen Auftrages zu gewährleisten, werden im Vergabeverfahren oftmals Referenzen als Eignungsnachweis von den Bietern eingefordert. Wie die Vergabekammer Hessen nun entschieden hat, kann von einem nicht erbrachten Referenznachweis ausgegangen werden, wenn die Angaben zur Referenz nicht verifiziert werden können. Zudem setzt die Kammer Grenzen bzgl. der „Vergleichbarkeit“ der Referenzen zum Auftragsgegenstand Weiterlesen