+++ VergabeWelt +++ 03/2018 +++
Viele (Kommunikations-)Wege führen zum Bieter?
Ob es sich bei dieser Annahme nicht eher um einen (Kommunikations-)Irrweg handelt, hatte die VK Bund (VK 2-142/17) zu einem Sachverhalt zu klären, in dem die Angebotsaufklärung scheiterte.
Mit Beschluss vom 20.12.2017 (VK 2-142/17) stellte die VK Bund auffallend trivial klingend fest, dass, sofern innerhalb der Ausschreibungsunterlagen die Anwendung eines ausschließlichen Kommunikationsweges (wie hier etwa die verwendete E-Vergabe-Plattform) bestimmt wurde, der Auftraggeber nicht eigenmächtig den Kommunikationsweg wechseln kann. Weiterlesen