+++ VergabeWelt +++ 08/2018 +++
Die verpflichtende Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung breitet sich weiter aus. Ab dem 01. Oktober 2018 wirkt die UVgO nun auch in Baden-Württemberg auf Landesebene. Weitere Länder stehen in den Startlöchern.
UVgO nun auch in Baden-Württemberg einschlägig
Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) des Landes Baden-Württemberg wurde zum 24. Juli 2018 aktualisiert. Mit der neuaufgelegten Vorschrift verfolgt die Landesregierung das Ziel, der nachhaltigen Beschaffung größeres Gewicht zu geben. Grundlage für eine solche nachhaltige Beschaffung soll unter anderem auch die UVgO bilden, die nun zu den anzuwenden Regelungen bei der Unterschwellenvergabe gehört.
So ist Baden-Württemberg das nun sechste Land, das einen Anwendungsbefehl zur UVgO gegeben hat.
Zudem wird im Rundschreiben VM Nr. 05/2018 der Berliner Senatsverwaltung die Einführung der UVgO in der Bundeshauptstadt bis Ende 2018 angekündigt.
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In einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Vergaberechts (VGSH) legt sich außerdem auch die Regierung Schleswig-Holsteins fest, die UVgO einzuführen. Ein Termin steht noch aus. Das gleiche gilt für das Land Thüringen, welches laut Kabinettsbeschluss sein Vergabegesetz (ThürVgG) ändern wird.
Konkreteres aus den übrigen Ländern bleibt abzuwarten.
Im Folgenden eine Übersicht zur Wirksamkeit der UVgO auf Landesebene: